Prof. Dr. Karl Riesenhuber
Ruhr-Universität Bochum
Fellow am CAIS von Oktober 2019 bis März 2020
Ruhr-Universität Bochum
Fellow am CAIS von Oktober 2019 bis März 2020
Die Unionsgesetzgebung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts stammt weitgehend aus der Zeit, bevor die Digitalisierung Wirtschaft, Arbeitsmarkt und die Gesellschaft insgesamt erobert hat. Das Forschungsprojekt widmet sich der Frage, wie die bestehende Regulierung den Anforderungen der digitalen Wirtschaft gerecht wird und welche Regelungsbedarfe bestehen. Beispielhaft illustriert das die Transparenzrichtlinie.
Die arbeitsrechtliche Transparenzrichtlinie 2019/1152 ist einer der ersten Rechtsakte, die auf die neuen Anforderungen und Bedürfnisse infolge der Digitalisierung ausgerichtet sind. Als Nachfolgeregelung der Nachweisrichtlinie aus dem Jahr 1991 enthält die Transparenzrichtlinie zunächst Informationsvorschriften. Neu hinzugekommen sind Mindestanforderungen an Arbeitsbedingungen. Diese dienen vor allem der Regulierung neuer atypischer Arbeitsverhältnisse. Als zentrales Regulierungsproblem hat der Gesetzgeber insoweit die Unsicherheit und mangelnde Vorhersehbarkeit von Arbeitsbedingungen ausgemacht. Auch insoweit setzt der Unionsgesetzgeber primär auf Information als Schutzinstrument und bestimmt nur einzelne äußere Grenzen für die Vertragsvereinbarung.
Anders also noch im Kommissionsentwurf ist in der verabschiedeten Transparenzrichtlinie keine Definition des Arbeitnehmerbegriffs enthalten. Nur ansatzweise deutet die Regelung die Grenze zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen an. Die Grenzziehung hat in der digitalen Arbeitswelt – insbesondere der Plattformökonomie – neue praktische Bedeutung erfahren.