Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Athen, Abschluss des ersten Staatsexamens 2013
Von 2014 – 2018 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf von 2017 – 2019, unter anderem mit Stationen bei der Europäischen Kommission und am Bundesverfassungsgericht. Zweites Staatsexamen im November 2019.
Promotion zum Dr. iur. im Sommersemester 2018 an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zum Thema „Der additive Grundrechtseingriff“
Seit 2020 Habilitation bei Prof. Mario Martini zum Forschungsfeld „Der digitale Rechtsstaat“
Forschungsschwerpunkte
Neue Eingriffsformen in Grundrechte
Digitale Aspekte von Verwaltungshandeln und Verwaltungsrecht
verfassungsrechtliche Grundlagen von Verwaltungshandeln
Staatlicher Einsatz sich entwickelnder Technologien
Beiträge und Veröffentlichungen
Ruschemeier, Hannah (2020). Staatshaftung für automatisierte Verwaltungsentscheidungen (mit Mario Martini und Jonathan Hain). In VerwArch 2021, 1-39.
Ruschemeier, Hannah (2020). Kollektive Grundrechtseinwirkungen. Eine verfassungsrechtliche Einordnung am Beispiel der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie. In Rechtswisssenschaft 04/2020, 449-472.
Ruschemeier, Hannah (2020). Anforderungen an datenschutzrechtliche Einwilligungen in Krisenzeiten. „Freiwilligkeit“ am Beispiel der Corona-Warn-App. In ZD 2020, 618-622.
Ruschemeier, Hannah (2019). Der additive Grundrechtseingriff. Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1403, Berlin: Duncker & Humblot. (rezensiert von Anna Leisner-Egensperger in Thüringer Verwaltungsblätter 2020, 50-51.)
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